Was ist der hauptsächliche Unterschied zwischen einer Kapitallebensversicherung und einer (privaten) Rentenversicherung?
Eine Kapitallebensversicherung beinhaltet in jedem Fall ein Todesfallschutz. Eine Rentenversicherung kann, muss aber nicht, eine Todesfallversicherung beinhalten. Eine Rentenversicherung kann wie ein reiner Sparvertrag abgeschlossen werden, der den klassischen Lebensversicherungsschutz nicht bietet. Dies kann sich im fortgeschrittenen Alter in erheblichem Maße auf die Rendite auswirken.
Bei einer Kapitallebensversicherung wird immer ein Einmalbetrag ausgezahlt. Bei einer Rentenversicherung hat der Anleger die Wahl zwischen einer Einmalauszahlung oder einer lebenslangen Monats-Rente. Eine der Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Rentenversicherung (Einmalauszahlung) ist, bei Beantragung des Vertrages die Option des Kapitalwahlrechtes einzuschließen und diese Option spätestens drei Monate vor dem Leistungsdatum auszuüben.
Der Versicherte kann aus seinem angesparten Vermögen eine Rente bis an das Lebensende erhalten. Ein Hinterbliebenenschutz kann unterschiedlich gestaltet werden. Rentengarantiezeit nach Rentenbeginn, Abschluss von einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Rente oder Rückzahlung von eingezahlten Beiträgen im Todesfall des Rentenberechtigten vor Rentenbeginn. Der Ertragsanteil der Rente wird später besteuert.